Glasversicherung
Scherben bringen Glück – können aber auch viel Geld kosten.
Deshalb sollten Sie Ihre Wohngebäude- und Hausratversicherung um eine Glasversicherung erweitern. Damit sind Ihre persönlichen Gegenstände rundum abgesichert.
Eine Glasversicherung bietet folgenden Schutz.
1. Haushaltsglas, d.h. fest eingesetzte Gebäude- und Mobiliarverglasungen von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Zum Beispiel:
- Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
- Scheiben und Platten aus Kunststoff
- Platten aus Glaskeramik
- Scheiben von Aquarien und Terrarien
2. Gebäudeglas, zusätzlich mit dem Gebäude (Ein-/Mehrfamilienhäuser sowie Geschäftshäuser mit mindestens 50% Wohnanteil) fest verbundene Außen- und Innenscheiben, wie beispielsweise:
- Glasbausteine und Profilbaugläser
- Lichtkuppeln
Zusätzlich sind bei einigen Versicherungen nachfolgende Punkte zusätzlich versichert.
- Erneuerung von u.a. Anstrich, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien
- Beseitigung und Wiederanbringung von z. B. Schutzgitter und Markisen
- Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen
- Schäden an nicht aus Glas bestehenden Teilen von Blei-, Messing- oder Eloxalverglasungen und transparentem Glasmosaik
- Schäden an Abdeckungen von Sonnenkollektoren